Stichtag 20. Dezember: Wird das Projekt „Waterfront“ kurz vor Weihnachten versenkt?
Mittwoch, 29. September 2010 17:11
Travemünde. Für die Gegner des Touristischen Großprojektes „Priwall Waterfront“ wäre es sicher ein schönes Weihnachtsgeschenk: Wenn bis 20. Dezember 2010 die Stadt keinen genehmigten Flächennutzungsplan vorlegen kann, dann, so ist es im Kaufvertrag mit Waterfront-Planer Sven Hollesen geregelt, tritt der Vertrag außer Kraft. Das der Anwalt der Bürgerinitiative behutsame Priwallentwicklung e.V. (BiP), vergangene Woche auf einer Bürgerversammlung im Passathafen berichtet.

„Niederschmetternd und verheerend für das Verhalten der Stadt Lübeck“ nennt Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger (links), hier mit dem Moderator des Abends Rainer Schirge, den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes zum Waterfront-Kaufvertrag. Foto: HELGE NORMANN
In der voll besetzten Passathalle führte Rechtsanwalt Dr. Klinger zunächst einmal aus, was in den letzten zwei Jahren in Sachen Waterfront-Projekt passiert ist: „Es ist eben erstmal, wenn man aus dem Fenster schaut, nicht so viel“, meinte er mit Blick auf das Gelände des Passathafens.
Hart ins Gericht ging Klinger mit der Verwaltung wegen des Kaufvertrages über das Waterfront-Areal: Schon vor zwei Jahren sei auch ohne vertiefte Kenntnisse in Grundstückswerten zu sehen gewesen, dass der Vertrag für die Stadt viele Kostenrisiken berge. „So dass man sich sehr wundern musste, wie man einen solchen Vertrag überhaupt tatsächlich hätte abschließen können zu einem solchen, doch ich will mal sagen moderaten Kaufpreis, der da drinsteht“, meinte Klinger. Das hätte dann in der Folge auch zu einer gründlichen Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt geführt, das 2009 seinen Bericht vorlegte. „Solch einen Bericht sieht man selten“, meinte Klinger, der oft mit ähnlichen Fällen im ganzen Bundesgebiet zu tun hätte. „Er ist niederschmetternd und verheerend für das Verhalten der Stadt Lübeck, ganz konkret zu den Vertragsverhandlungen, zu den Ergebnissen und zu den Kaufpreisen, die dort vereinbart worden sind.“ Als Beispiel nannte er den Kaufpreis von 5,51 Millionen Euro für das Gelände. Das Rechnungsprüfungsamt gehe eher von einem Bodenwert von 11,2 Millionen Euro aus, oder zurückhaltend gerechnet immer noch 6,8 Millionen. „Das sind Millionenbeträge, und das sind Steuergelder, die da eingesetzt worden sind, für einen Investor, der eben dann auch noch eine Promenade bezahlt bekommen soll und weitere Gelder, so dass am Ende in der Stadtkasse fast nichts mehr übrig bleibt und das bei einer Kommune, die mehr als eine Milliarde Schulden hat“, meinte Klinger.
Das Rechnungsprüfungsamt schreibe weiter, und das fettgedruckt, „dass die Verwaltung die Forderungen des Investors unkommentiert übernimmt, ohne ihre eigenen Ziele zu formulieren.“ Auf Anfragen des Prüfungsamtes würden im Wesentlichen die Schreiben des Investors und dessen Rechtsanwälte als Antwort übernommen.
In diesen Dingen sieht Klinger schon einen möglichen Grund für den Zeitverzug bei dem Projekt. „Meines Erachtens ist es nicht nur ein Zeitverzug, sondern es könnte sehr vieles dafür sprechen, dass das Vorhaben möglicherweise auch daran schon scheitern wird.“
Weiter gäbe es „Tonnenweise Schwierigkeiten“ im rechtlichen Bereich. Im Bereich des Kohlenhofes etwa werde bei der geplanten Bebauung gegen Gebot der Rücksichtnahme auf Anwohner verstoßen. Weiter gäbe es Fragen des Naturschutzes im Europäischen Naturschutzgebiet Priwall mit seinen vielen geschützten Arten. Der Flächennutzungsplan sei so nicht genehmigungsfähig. Der muss aber bis 20. Dezember 2010 vorliegen, sonst ist der Vertrag hinfällig, das stehe so im Grundstückskaufvertrag. Dann könnte die Stadt mit Sven Hollesen natürlich einen neuen Vertrag machen. „Aber den Stadtverordneten möchte ich bitte sehen, der vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes allen Ernstes noch die Hand zu diesem alten Kaufpreis heben will. Wer das tut, ist lebensmüde, oder was auch immer, jedenfalls wird er mit der Staatsanwaltschaft zu rechnen haben“, meint Rechtsanwalt Dr. Klinger. Wenn das Projekt fortgesetzt werden solle, müsse man dann einen realistischen Kaufpreis fordern. Und dann würde sich Projektplaner Sven Hollesen überlegen müssen, ob er tatsächlich zu diesem Kaufpreis das Vorhaben verwirklichen wolle. HN
Thema: Text-Archiv | Kommentare deaktiviert | Autor: Helge Normann