Streit um Bodenschwellen vor Gericht
Timmendorfer Strand. Rund 2500 Euro Schaden hat der Autofahrer aus Travemünde an seinem Wagen. „Durch Aufsetzen auf einen Bodenschweller“, erzählt er. Passiert sei das in der Timmendorfer Poststraße, seitdem hat er Krach mit der Gemeinde. Er sei nicht schneller als 20 Stundenkilometer gefahren, erzählt der Autofahrer und fordert Schadenersatz. Mehrfach trafen sich beide Parteien vor Gericht.

Ärgerlich: Der McLaren setzte in der Poststraße auf, wurde beschädigt. Jetzt sucht der Eigentümer weitere Autofahrer, denen so etwas passiert ist. Foto: HELGE NORMANN
„Ich fahre einen McLaren und der hat eine Bodenhöhe von 12 Zentimetern, die durch Spurrillen in der Fahrbahn nicht gewährleistet waren“, sagt der Fahrer. Die Gemeinde bestreitet, dass es Schäden durch die Bodenschwellen gab. Der Streit läuft schon seit 2008. Inzwischen wurde die Straße saniert, die Bodenschwellen sind verschwunden. Beweisen muss aber der Kläger, in diesem Fall also der Autofahrer, dass die Gemeinde Schuld am Schaden ist. Der Rechtsanwalt des Autofahrers legte vor Gericht eine Fotografie vor. „Ich seh da nichts drauf“, meinte die Richterin. Woraufhin sich ein Wortgefecht zwischen den Anwälten entspann: Der Anwalt des Klägers wirft der Gemeinde „Beweisvereitelung“ vor, weil die 17 Jahre alten Bodenschwellen verschwunden waren, bevor ein Vor-Ort-Termin hätte stattfinden können. Jetzt lässt sich nichts mehr überprüfen: „Wir sitzen auf dem Trockenen“. Die Behauptung sei „Wahrheitswidrig“, entgegnete der Anwalt der Gemeinde. Die Gegenseite hätte zwei Jahre Zeit gehabt. Der Rechtsanwalt des Klägers verlangt weiter Aufklärung über die Bodenschwellen: „Wann sind sie weggekommen und warum sind sie weggekommen?“. Es soll einen Zeitungsartikel gegeben haben, der auf die Gefahren durch Bodenschwellen hinweist und dass sie deshalb abgebaut werden. Der ist aber nicht mehr auffindbar. Gut möglich, dass es noch in die nächste Instanz geht. Der Autofahrer hofft, bis dahin noch weitere Autofahrer zu finden, die seine Darstellung bestätigen können. HN